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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.11.1988 - 4 OVG A 164/88   

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https://dejure.org/1988,4275
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.11.1988 - 4 OVG A 164/88 (https://dejure.org/1988,4275)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.11.1988 - 4 OVG A 164/88 (https://dejure.org/1988,4275)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. November 1988 - 4 OVG A 164/88 (https://dejure.org/1988,4275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2835
  • NVwZ 1989, 1189 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.11.1988 - 4 A 164/88
    Der Mietanteil ist grundsätzlich nach dem sog. Kopfteilprinzip zu berechnen (BVerwG, Urt. v. 21.1.1988, BVerwGE 79, 1; Senatsbeschl. v. 27.8.1987 - 4 OVG B 192/87 -).
  • VG Frankfurt/Main, 05.08.2003 - 3 E 4562/01

    Ausnahme vom Kopfteilprinzip

    Denn dies wird beispielsweise dann von der Rechtsprechung so entschieden, wenn ein Mitbewohner nicht in der Lage ist oder es von ihm nicht erwartet werden kann, einen nach der Kopfzahl errechneten Teil der Miete aufzubringen (OVG Lüneburg, Urteil vom 09.11.1988 - 4 A 164/88 - NJW 1989, 2835).
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